Klassik

Klassik
Klas|sik ['klasɪk], die; -:
1. Kultur und Kunst der griechisch-römischen Antike.
2. Kulturepoche oder Kunstrichtung (besonders im Bereich von Literatur und Musik), die sich durch Ausgewogenheit, Harmonie und Vollkommenheit in ihren Werken auszeichnet:
die Klassik der deutschen Literatur war durch das Wirken Schillers und Goethes bestimmt.
Zus.: Hochklassik, Nachklassik, Vorklassik.
3. Epoche kultureller Höchstleistung:
die mittelhochdeutsche Klassik.

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Klạs|sik 〈f. 20; unz.〉
1. 〈i. w. S.〉 Zeitabschnitt (bes. künstlerisch) bedeutender Leistungen eines Volkes
2. 〈i. e. S.〉 Blütezeit der altgrch. u. altröm. Kultur
3. dt. literar. Bewegung von etwa 1786 (Goethes ital. Reise) bis 1805 (Schillers Tod), die durch harmon. Ausgewogenheit, Maß u. Reife sowie durch die Orientierung an der Antike gekennzeichnet ist
4. 〈Mus.〉 Zeitabschnitt von etwa 1770-1825 mit dem von Haydn, Mozart u. Beethoven geschaffenen einfachen, natürl. Stil, der die Sonatenform bevorzugte u. zur Vollendung führte (Wiener \Klassik)
[→ klassisch]

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Klạs|sik , die; -; -en [zu klassisch]:
1. <o. Pl.> Kultur u. Kunst der griechisch-römischen Antike.
2. <o. Pl.> Epoche, die sich Kultur u. Kunst der Antike zum Vorbild genommen hat.
3. Epoche kultureller Höchstleistung.

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Klạssik
 
[zu klassisch gebildet] die, -, Epochen- und Stilbegriff, der historische, normative und ästhetische Bedeutungsebenen besitzt, die zum Teil in Überlagerung und Wechselverhältnis zueinander stehen (klassisch).
 
Als Klassik im normbildenden, kanonischen Sinne betrachtete bereits die römische Antike die griechische Literatur und Kunst. In der Renaissance verstand man unter Klassik einerseits allgemein die gesamte griechisch-römische Antike, andererseits im Besonderen deren Höhepunkte: für das griechische Altertum die Epoche des Perikles, im römischen Altertum die Zeit der »goldenen« Latinität unter Augustus. Dieses an Maßhalten, Harmonie und Vorbildlichkeit von Kunst und Literatur v. a. der Griechen im 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. orientierte Verständnis wurde später auch auf andere geschichtliche Räume, Völker und Kulturepochen übertragen: so auf die Blütezeit der mittelhochdeutschen höfischen Dichtung (circa 1170-1250), auf die Renaissance in Italien (von Dante Alighieri bis T. Tasso), auf die Zeit von P. Calderón de la Barca und M. de Cervantes Saavedra in Spanien, auf das Elisabethanische Zeitalter (Shakespeare) in England und in Frankreich auf die Epoche Ludwigs XIV. (von P. Corneille bis J. Racine). In Deutschland bezeichnet der Begriff für die Zeit um 1800 die Weimarer Klassik, hier insbesondere auf das Schaffen Goethes und Schillers bezogen.
 
 
Im engeren geschichtlichen Sinn wird die Musik zwischen etwa 1780 und 1830 im deutschen-sprachigen Raum als Klassik bezeichnet, die ihren Höhepunkt im Schaffen J. Haydns, W. A. Mozarts und L. van Beethovens fand (Wiener Klassik). Zu vollendeter Einheit verbanden sich hier die Verständlichkeit der musikalischen Umgangssprache (Lied- und Tanzhaftigkeit) mit höchster kompositorischer Kunst, das Spiel der Form mit dem Ausdruck von Charakteren, die Unnachahmlichkeit mit dem bleibend Mustergültigen. Während Oper, Oratorium und Messe vom Ideal der Humanität durchdrungen wurden, erlangte die reine Instrumentalmusik ihre Vormachtstellung als höchste Form der Tonsprache, die auch von der gleichzeitigen deutschen Romantik als Inbegriff der Musik apostrophiert wurde. - An dem Stilwandel, der im Zusammenhang mit dem Entstehen eines öffentlichen bürgerlichen Musiklebens als Vorklassik vom Barock zur musikalischen Klassik führte, waren alle europäischen Länder beteiligt, wobei die Schwerpunkte in Italien sowie in der Mannheimer Schule, der Berliner Schule und der Wiener Schule lagen.
 
Im weiteren, normativen Sinn kann auch jede in sich vollendete und vorbildliche Musik als klassisch bezeichnet werden, so z. B. spricht man von »Altklassik« in Bezug auf die Musik J. S. Bachs und seiner Zeit oder vom »klassischen« Palestrina-Stil des späten 16. Jahrhunderts
 
Umgangssprachlich verwendet man heute den Begriff »klassischer Musik« im Sinne von »ernster Musik« und in Abgrenzung zum ebenso unscharf umrissenen Komplex der Unterhaltungsmusik.
 
 
K. H. Halbach: Zu Begriff u. Wesen der K., in: Festschr. für Paul Kluckhohn u. Hermann Schneider. .. (1948);
 Franz Schultz: K. u. Romantik der Deutschen, 2 Tle. (31959);
 W. Rehm: Griechentum u. Goethezeit (41968);
 
Begriffsbestimmung der K. u. des Klassischen, hg. v. H. O. Burger (1972);
 G. Storz: K. u. Romantik (1972);
 R. Bray: La formation de la doctrine classique en France (Neuausg. Paris 1978).

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Klạs|sik, die; - [zu ↑klassisch (1, 2)]: 1. Kultur u. Kunst der griechisch-römischen Antike. 2. Epoche, der durch das griechisch-römische Vorbild eine harmonische Ausgewogenheit, eine weitgehende Aufhebung der Gegensätze gelungen ist u. die deshalb eine überzeitliche Vollkommenheit erreicht hat. 3. Epoche kultureller Höchstleistung: die mittelhochdeutsche K.

Universal-Lexikon. 2012.

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